Allgemeine Geschäftsbedingungen

  

Allgemeine Bedingungen für die Erstellung von Gutachten

Ihr Vertragspartner:
Patricia Sailer – SchmuckundSteine,
Inh. Patricia Sailer, Im Obstgarten 3, 88263 Horgenzell
(im Folgenden: „wir“)

  1. Geltungsbereich
    1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Erstellung von Gutachten bzgl. zu bewertender Edelsteine und Schmuckstücke, die uns eine Kundin oder ein Kunde (nachfolgend zur Vereinfachung ausschließlich: „Kunde“) zur Prüfung übergibt. Kunden können natürliche oder juristische Personen sein.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich und in Textform zugestimmt haben.

1.3 Diese AGB sind in jeweils aktueller Fassung auf unserer Website abrufbar.

 

  1. Vertragsgegenstand, Leistungspflichten

2.1          Maßgeblich für die von uns zu erbringenden Leistungen ist der Inhalt des schriftlichen bzw. in Textform fixierten Auftrags. Nachträgliche Änderungswünsche sind uns in Textform mitzuteilen.

2.2          Grundlage der Gutachtenerstellung sind stets die vom Kunden übermittelten Schmuckstücke bzw. Steine und ggf. begleitende Unterlagen. Wir bitten, uns über alle Vorgänge und Umstände, die erkennbar für die Erstellung des Gutachtens von Bedeutung sein können, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung zu informieren.

2.3          Wir verpflichten uns zu sorgfältiger Ausführung vertraglich übernommener Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass ein maßgeblicher Teil der Begutachtungsarbeit auf Erfahrungssätzen beruht. Einzelheiten zur Bewertung des eingelieferten Gegenstandes sind dem jeweiligen Gutachten zu entnehmen.

2.4          Mündliche Aussagen über den Zustand, Beschaffenheit, das Alter oder andere wertprägende Merkmale, sowie Aussagen über den Wert als solchem, sind nicht bindend. Sie stellen lediglich eine vorläufige Einschätzung dar. Eine verbindliche Angabe des infolge der Gutachtertätigkeit ermittelten Wertes – gemäß der in der Auftragsbestätigung aufgeführten Bewertungsmaßstäbe – erfolgt daher in Textform und ausschließlich im zu erstellenden Gutachten selbst.

2.5          Die von uns ausgesprochenen und sich aus dem jeweiligen Gutachten ergebenden Wertansätze, Veräußerungsmöglichkeiten bzw. sonstige Empfehlungen erfolgen ohne Gewähr und ersetzen nicht die unternehmerische Entscheidung des Kunden. Die auf Basis des von uns erstellten Gutachtens getroffenen Entscheidungen liegen in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Wir weisen darauf hin, dass der ermittelte Verkehrs- oder Marktwert im Einzelfall nicht jederzeit, insbesondere nicht immer kurzfristig und unabhängig von äußeren Umständen, tatsächlich am Markt realisiert werden kann.

 

  1. Mitwirkungspflicht des Kunden

3.1          Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erstellung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere soll er uns unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Gegenstände, Unterlagen und Informationen vollständig, rechtzeitig und unentgeltlich überlassen.

3.2          Der Kunde ist verpflichtet, uns über alle ihm etwaig bekannte Mängel und Schäden sowie sonstige Besonderheiten an den zu begutachtenden Gegenständen, des Begutachtungsobjektes unverzüglich in Textform und vollständig zu informieren.

3.3          Der Kunde hat jegliche Handlungen zu unterlassen, die geeignet ist, die Unabhängigkeit der Gutachterin zu beeinträchtigen.

 

  1. Verschwiegenheitspflicht / Haftung bei Informationsweitergabe

4.1          Wir sind verpflichtet, über alle geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, von denen wir im Rahmen unserer Gutachtertätigkeit Kenntnis erlangen, auch nach Erstellung des Gutachtens Stillschweigen zu bewahren. Wir tragen dafür Sorge, dass alle Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen gleichfalls diese Verschwiegenheitsregelung einhalten.

4.2          Der Kunde kann uns in Einzelfällen schriftlich von der Verschwiegenheit entbinden, wenn dies zur sachgerechten Erstellung eines Gutachtens erforderlich ist. Im Übrigen erfolgt eine Weitergabe von Informationen an Dritte nur, soweit wir aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet sind.

5. Geltung des Werkvertragsrechts
Soweit nicht diese AGB nicht davon in zulässiger Art und Weise abweichen, gilt für die Gutachtenerstellung sowie sich alle anschließenden Rechtsansprüche das Werkvertragsrecht der §§ 631 ff. BGB.

  1. Urheberrecht
    Wir sind Urheber der von uns erstellten Gutachten sowie den im Zuge der Tätigkeit angefertigten Fotoaufnahmen, Grafiken, Zeichnungen etc. Der Kunde darf das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten nur zu dem in der Auftragsbestätigung festgelegten Zweck verwenden. Eine darin nicht bereits vereinbarte Vervielfältigung und/oder Veröffentlichung des Gutachtens oder von Teilen desselben bedürfen unserer ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung.
  2. Abnahme
    7.1 Das Gutachten gilt als vorbehaltlos abgenommen, wenn der Kunde es nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Übergabe in Textform beanstandet.

7.2          Soweit Teilleistungen zu erbringen sind, bzw. der Auftrag auf die Erstellung mehrerer Gutachten lautet, gelten erbrachte Teilleistungen einzeln als abgenommen.

  1. Kündigung, Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Kunden
    8.1 Eine Kündigung des jeweiligen Vertrages ist nur aus wichtigem Grund möglich.

8.2          Als wichtiger Kündigungsgrund gilt insbesondere, wenn wir in grober Weise gegen die uns nach der zugrundeliegenden Sachverständigenordnung obliegenden Verpflichtungen verstoßen würden.

8.3          Als wichtiger Kündigungsgrund gilt zudem, wenn der Kunde seiner Mitwirkungspflicht gem. Ziffer 3 nicht nachkommt, die Gutachterin in ihrer Arbeit behindert oder sie in unlauterer Art und Weise zu beeinflussen versucht.

8.5          Wird der Vertrag aus einem wichtigen Grund gekündigt, den wir nicht rechtlich zu vertreten haben, so bleibt den Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Honorar unter Abzug ersparter Aufwendungen bestehen.

 

  1. Gewährleistung, Schadenersatz
    9.1 Bei etwaigen tatsächlichen Mängeln des Gutachtens werden wir zunächst durch Nachbesserung oder Neuherstellung Abhilfe schaffen, wenn der Kunde Nacherfüllung verlangt.

9.2          Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde uns die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren.

9.3          Soweit wir die Erfüllung oder die Beseitigung des Mangels und dessen Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten ernsthaft und endgültig verweigern sollten, die gewählte Form der Nacherfüllung fehlschlägt oder sie uns aus anderen Gründen nicht zumutbar ist, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Etwaige Schadenersatzansprüche und/oder Aufwendungsersatzansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.

9.4          Bei nur geringfügiger Schlechterfüllung des Vertrages, die für sich genommen eine Abnahmeverweigerung nicht rechtfertigen würde oder wenn wir die in dem jeweiligen Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben, besteht kein Rücktrittsrecht.

9.5          Rechte des Kunden wegen Mängeln verjähren in zwei Jahren ab Abnahme des Gutachtens bzw. ab dem Zeitpunkt, in dem eine Abnahmereife vorliegt und der Kunde hierüber informiert wurde.

9.6          Die vorgenannte Verjährungsfrist gilt nicht, wenn uns bezüglich der Schlechterfüllung des Vertrags grobes Verschulden vorzuwerfen ist. Gleiches gilt bei Körper- und Gesundheitsschäden bis zum Verlust des Lebens des Kunden sowie im Falle eines arglistigen Verhaltens.

 

  1. Haftungsbegrenzung
    10.1 Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haften wir bei Pflichtverletzungen nach den gesetzlichen Vorschriften ausschließlich gegenüber dem Kunden. Eine Haftung gegenüber Dritten ist ausgeschlossen, soweit das erstellte Werk keine Schutzwirkung zu Gunsten Dritter entfaltet. Eine solche Schutzwirkung zu Gunsten Dritter ist nur für diejenigen Dritten anzunehmen, die uns vom Kunden als Empfänger des Gutachtens genannt werden. Der Kunde hat dabei grundsätzlich alle Dritten bei Beauftragung zu nennen.

10.2       Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich eines milderen gesetzlichen Haftungsmaßstabes (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten),

  1. a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
  2. b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (i.e. eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf).

10.3       Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt nicht für die Verletzung gesetzlicher Vorschriften, die zwingend eine Ersatzpflicht auslösen. Dies gilt insbesondere für Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften.

 

  1. Honorar, Zurückbehaltungsrecht
    11.1 Honorar und erforderliche Auslagen für das zu erstellende Gutachten werden im Voraus individuell mit dem Kunden vereinbart.

11.2      Soweit aus vorherigen Aufträgen noch unbestrittene oder titulierte Forderungen gegen den jeweiligen Kunde bestehen, sind wir berechtigt, die erbrachte Leistung zurückzuhalten, bis die Forderungen aus vergangenen Aufträgen beglichen sind.

 

  1. Datenschutz
    12.1 Wir sind berechtigt, sämtliche personenbezogenen Daten des Kunden, die im Zusammenhang mit der Vertragsausführung im Einklang mit den Vorschriften der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften (insb. der DSGVO und des BDSG) elektronisch zu speichern und zu verarbeiten.

12.2       Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.Patricia-Sailer.de/datenschutz.

 

  1. Gerichtsstand und Erfüllungsort
    Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit rechtlich zulässig, Horgenzell.

 

 

Stand September 2020