Wertarten

  • Materialwert:
    Der Materialwert ist der Wert eines Sachgutes in Euro, der zur Herstellung von Erzeugnissen dient, bzw. aus dem das zu begutachtende Stück hergestellt wurde.

    Bei Edelmetallen dient der unverarbeitete Ankaufswert zum Bewertungszeitpunkt als Grundlage. Bei Edelsteinen/ Diamanten werden gemmologische Tabellen auf Basis der letzten Marktbeobachtung hinzugezogen. 

  • Wiederbeschaffungswert:
    Der Wiederbeschaffungswert, Neuwert oder Versicherungswert, ist der Betrag in Euro, der gezahlt werden müsste, um den gleichen Gegenstand durch einen qualifizierten Goldschmiedemeister neu zu beschaffen/ herzustellen.

    Bei antiken Schmuckstücken ist der Wiederbeschaffungswert der Wert eines möglichst gut vergleichbaren Gegenstandes, der gebraucht gekauft werden kann.

    Der Wiederbeschaffungswert beinhaltet alle Abgaben und Steuern (z. B. Mehrwertsteuer, Einfuhrumsatzsteuern, Zölle, etc.), welche aufgrund gesetzlicher Vorschriften zu entrichten sind.

  • Verkehrswert: 
    Der Verkehrswert ist der Wert in Euro (exklusive Mehrwertsteuer*), der durch den Preis bestimmt wird, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach Beschaffenheit der Sache bei einer (kurzfristigen) Veräußerung zu erzielen wäre.

    Die Definition des Verkehrswertes orientiert sich an §9 Abs. 2 BewG. Er bezieht sich auf eine komplette und zeitnahe Veräußerung. Wird ein Großhandelspreis angegeben, so ist darauf hinzuweisen. Für jeden anderen Fall gilt der Ankaufswert inklusive Tax- und Schmelzverlusten, sowie Aufarbeitungs- und Scheidekosten (z. B. Goldankaufswert). Hierdurch kann der Verkehrswert auch unter dem Materialwert liegen.

    Als Verkehrswert stuft man auch ein: den Händler-Ankaufswert, den Erbschaftssteuerwert und den Realisationswert.

      *Werte im Umlauf der Wirtschaft werden immer netto angegeben. Ein Hinweis dazu wird bei Bedarf im Gutachten gegeben.